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BVerwG, 18.08.1970 - II B 23.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen einer unzureichenden Sachaufklärung als Verfahrensfehler - Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht anerkannter Heilmittel
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 21.01.1970 - III R 69/69
- BVerwG, 18.08.1970 - II B 23.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.08.1970 - II B 23.70
Einer - mit der Beschwerde nicht beantragten - Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1754) wegen Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts würde selbst dann, wenn die formellen Voraussetzungen hierfür erfüllt wären, entgegenstehen, daß nicht ersichtlich ist, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen das Berufungsurteil von dem auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 15. April 1970 ergangenen, von der Beschwerde vorgelegten Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes - III R 72/69 - abweichen soll (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9 und ständige Rechtsprechung]). - BFH, 22.05.1970 - III R 72/69
Vorsitzender des Senats - Verlängerte Revisionsbegründungsfrist - Gesetzliche …
Auszug aus BVerwG, 18.08.1970 - II B 23.70
Einer - mit der Beschwerde nicht beantragten - Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1754) wegen Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts würde selbst dann, wenn die formellen Voraussetzungen hierfür erfüllt wären, entgegenstehen, daß nicht ersichtlich ist, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen das Berufungsurteil von dem auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 15. April 1970 ergangenen, von der Beschwerde vorgelegten Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes - III R 72/69 - abweichen soll (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9 und ständige Rechtsprechung]).